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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Messe Düsseldorf GmbH für den Online-Verkauf und Verkauf vor Ort

Die Messe Düsseldorf GmbH bietet Messen sowohl im physisch-digitalen Format (hybride Messen mit Vor-Ort- sowie digitalen Elementen) als auch Messen im rein virtuellen Format (ausschließlich aus digitalen Elementen bestehend) an.

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten sowohl für Unternehmer als auch Verbraucherinnen und Verbraucher (nachfolgend „Besucherinnen“ bzw. „Besucher“ genannt) gleichermaßen, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.

1. Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Messe Düsseldorf GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung Wolfram Nikolaus Diener, Messeplatz, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Tel. +49 211/ 4560-7600, E-Mail: ticket(at)messe-duesseldorf.de, und ihren Besucherinnen und Besuchern hinsichtlich der Bestellung und Zusendung von (in der Regel elektronischen) Eintrittskarten sowie Katalogen (in elektronischer Form oder in Form eines Gutscheins, der vor Ort gegen einen physischen Katalog eingetauscht werden kann) oder WLAN-Gutscheinen.

Die Eintrittskarten ermöglichen Besucherinnen und Besuchern den Einlass und Aufenthalt auf dem Messegelände bei hybriden Messen. Sie gewähren zudem eine Zugriffsmöglichkeit auf virtuelle Räume und die Inanspruchnahme elektronischer Leistungen der Messe Düsseldorf GmbH im Rahmen von sowohl hybriden als auch rein virtuellen Messen. Dies schließt auch Unterstützungsleistungen zur Ermöglichung von Kommunikation zwischen Besucherinnen und Besuchern und Ausstellern ein.

2. Ausschließliche Geltung der AGB

Im Falle einer Bestellung gelten ausschließlich diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Messe Düsseldorf GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen AGB können von Ihnen als PDF abgespeichert und/oder ausgedruckt werden.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Alle Angebote der Messe Düsseldorf GmbH sind freibleibend. Die Angebote der Messe Düsseldorf GmbH in ihrem Online-Shop und auch vor Ort stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie als Besucherin bzw. Besucher dar, bei der Messe Düsseldorf GmbH Eintrittskarten und/oder anderweitige Produkte (siehe Ziffer 1) zu erwerben.

3.2 Wenn und soweit ein Verkauf vor Ort an den Kassenschaltern angeboten wird, läuft dieser wie folgt ab: Sie geben ein verbindliches Angebot ab, sobald Sie vor Ort an den Kassenschaltern dem Personal die Art und Anzahl der gewünschten Tickets mitteilen. Die Messe Düsseldorf nimmt das Angebot an, indem sie Ihnen das oder die Tickets übergibt. Sie bezahlen im Gegenzug das Eintrittsgeld.

3.3 Der Verkauf über den Online-Shop läuft wie folgt ab: Sie geben ein verbindliches Angebot ab, sobald die Bestellung nach dem in Ziff. 3.4 bzw. Ziff. 3.5 beschriebenen Abläufen vollständig durchgeführt ist. Die auf die Bestellung folgende automatische Bestätigungs-E-Mail stellt lediglich eine Information dar und ist noch keine Annahmeerklärung. Eine solche erfolgt durch die Messe Düsseldorf GmbH bei physischen Produkten mit der Zusendung einer Versandbestätigung, spätestens jedoch mit dem Versand der Ware. Bei elektronischen Produkten erfolgt diese mit der Zusendung des elektronischen Produkts (insbesondere e-Tickets) sowie der dazugehörigen Rechnung per E-Mail.

3.4 Der Ablauf des Online-Angebots für den Verkauf von Eintrittskarten für die boot Düsseldorf sowie den CARAVAN SALON im Online-Shop der Messe Düsseldorf GmbH stellt sich wie folgt dar: Sie wählen Ihre(n) Artikel im Online-Shop der Messe Düsseldorf GmbH aus, diese Artikel gelangen anschließend in den Warenkorb. Im weiteren Vorgang können Sie sich für das Kundenportal registrieren oder eine Bestellung ohne Registrierung als Gast aufgeben. Im Falle der Einlösung von Gutscheinen oder Promocodes ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Anschließend geben Sie die für die Bestellung benötigten Daten ein. Diese können Sie im nächsten Schritt noch einmal überprüfen. Die Zahlungsart wird nach der Eingabe der Daten ausgewählt. Mit dem Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ schließen Sie die Bestellung ab. Der Abbruch der Bestellung nach der Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist nicht mehr möglich. Zusammengefasst läuft der Bestellprozess mithin wie folgt ab: Artikelauswahl – Eingabe Ihrer Daten – Überprüfung aller Angaben – Zahlungsart auswählen – Bestellung abschließen.

3.5 Davon abweichend stellt sich für alle übrigen Veranstaltungen (Fachmessen) der Messe Düsseldorf GmbH der Ablauf wie folgt dar: Sofern Sie bereits im Ticketshop registriert sind, loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem dazugehörigen Passwort ein. Sollte noch keine Registrierung erfolgt sein, registrieren Sie sich erstmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse und allen weiteren für die Bestellung relevanten Daten. Anschließend wird Ihnen eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesandt, die Sie bestätigen müssen. Nach der Bestätigung können Sie sich mit der E-Mail-Adresse und dem dazugehörigen Passwort im Online-Shop einloggen. Sie können nun die Artikel in der gewünschten Anzahl auswählen sowie Gutscheincodes einlösen. Anschließend können Sie die Rechnungsadresse überprüfen bzw. eingeben, danach Ihre Zahlungsart wählen. Zum Schluss wird die Bestellung für Sie zusammengefasst. Mit dem Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ schließen Sie die Bestellung ab. Zusammengefasst läuft der Bestellprozess mithin wie folgt ab: Registrierung/Log-in – Artikelauswahl – Überprüfung aller Angaben – Zahlungsart auswählen – Bestellung abschließen.

3.6 Bei Fachmessen behält sich die Messe Düsseldorf GmbH vor, Eintrittskarten ausschließlich an Messe-Fachbesucherinnen und -besucher (z.B. Facheinkäuferinnen und -einkäufer) abzugeben und den Messe-Fachbesucherstatus zu kontrollieren.

3.7 Die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Messe Düsseldorf GmbH nicht weiterveräußert oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

3.8. Die Stornierung, der Umtausch und/oder die Rückgabe von Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.

4. Preise, Lieferungen und Leistungen, Warenverfügbarkeit

4.1 Die im Online-Shop genannten Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Bestellung erfolgt gegen Vorkasse und die Ware wird erst nach vollständigem Geldeingang ausgeliefert. Es werden bis zum Zahlungseingang keine Reservierungen vorgenommen. Der Verkauf der Produkte steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. In diesem Falle findet sich ein entsprechender Hinweis an geeigneter Stelle. Die Besucherinnen und Besucher haben keinen Anspruch auf eine Kapazitätserweiterung.

4.2 Fristen und Termine, gleich ob sie von Besucherinnen oder Besuchern oder von der Messe Düsseldorf GmbH genannt werden, sind unverbindlich.

4.3 Die Messe Düsseldorf GmbH ist berechtigt, jede von ihr geschuldete Leistung, soweit dies nicht in Ansehung der Leistung kraft Natur der Sache ausgeschlossen ist, selbst oder durch einen Nachunternehmer zu erbringen.

5. Zahlung

Die im jeweiligen Ticketshop aufgeführten Zahlungsarten (z. B. PayPal, Kreditkarte etc.) gelten für den Kaufprozess und können dort eingesehen werden. Die Messe Düsseldorf GmbH behält sich vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zuzulassen (z.B. Lastschrifteinzug, Kauf auf Rechnung).

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistung und Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht etwas anderes geregelt ist.

6.2 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Messe Düsseldorf GmbH, soweit diese auf ihrem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Messe Düsseldorf GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Messe Düsseldorf GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6.3 Die Messe Düsseldorf GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken zur Absage, Einschränkung oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung der Messe Düsseldorf GmbH, haftet sie nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.

6.4 Soweit die Haftung der Messe Düsseldorf GmbH nach den Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Messe Düsseldorf GmbH.

7. Hausordnung für das Messegelände Düsseldorf

Messe-Notruf          111     (intern)          oder: +49 211 4560-111

Polizei                       110     (extern)

Feuer                         112     (extern)

 

7.1 Das Messegelände ist ein Privatgelände. Eigentümerin ist die Messe Düsseldorf GmbH, Messeplatz, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Tel. +49 211 4560-01. Sie übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. Die Hausordnung gilt für sämtliche Bereiche des Messegeländes und umfasst damit alle Hallen, das Freigelände sowie sämtliche Gebäude und Grundstücksflächen der Messe Düsseldorf GmbH, auch wenn diese ihr nur zur vorübergehenden Nutzung überlassen worden sind (gemeinsam nachfolgend „Düsseldorfer Messegelände“ genannt). Sie gilt für alle Personen, die das Düsseldorfer Messegelände betreten oder sich dort aufhalten.

7.2 Besucher dürfen das Düsseldorfer Messegelände (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden.

7.3 Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen.

7.4 Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Einrichtungen und Anlagen, die für die jeweilige Person nicht freigegeben sind, dürfen von dieser nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden.

7.5 Das Fotografieren und Filmen auf dem Messegelände und in den Hallen ist unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Allgemeines Persönlichkeitsrecht etc.) gestattet. Besucher und sonstige Dritte dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Der Aussteller ist im Rahmen seines Hausrechts berechtigt, für seinen eigenen Messestand ein Film- und Fotografierverbot zu erlassen. Dieses ist entsprechend zu kennzeichnen.

7.6 Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. Fahrzeuge umfassen jegliche technische Mittel, die primär der Beförderung von Personen dienen, gleich, ob sie motorisiert oder nicht-motorisiert sind. Umfasst sind damit insbesondere, aber nicht ausschließlich, Pkw, Lkw, Motorräder, (E-) Fahrräder, (E-) Roller, Skateboards und Inliner. Die vorgenannte Regelung gilt auch für Drohnen und sonstige Flugkörper.

7.7 Auf dem Düsseldorfer Messegelände gilt grundsätzlich ein Rauchverbot. Ausgenommen hiervon sind das Freigelände sowie gegebenenfalls speziell ausgewiesene Räumlichkeiten. Der Konsum sowie der Vertrieb von Cannabis sind auf dem gesamten Düsseldorfer Messegelände untersagt.

7.8 Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Anlassbezogen sind weitergehende Kontrollen und Zutrittsbeschränkungen möglich.

7.9 Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der jeweiligen Veranstaltung sowie des Auf- und Abbaus zu stören oder sonstige Interessen der Messe Düsseldorf GmbH zu verletzen, ist nicht gestattet.

7.10 Das Mitführen der nachfolgend aufgelisteten Gegenstände ist verboten:

  • Waffen, Scheinwaffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die zur Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit führen können,
  • Gassprühflaschen, ätzende, giftige oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, mit Ausnahme von handelsüblichen Taschenfeuerzeugen,
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände, es sei denn, es liegt eine schriftliche Freigabe der Messe Düsseldorf GmbH vor (Ziffer 4.4.1.4. der Technischen Richtlinien der Messe Düsseldorf GmbH),
  • Drogen jeglicher Art,
  • Jegliche Art von politischen Symbolen,
  • Rassistisches, fremdenfeindliches, radikales Propagandamaterial, einschließlich Fahnen, Transparente oder Transparentstangen, großflächige Spruchbände, größere Mengen Papier- oder Tapetenrollen.

Messer dürfen bei Messen und Ausstellungen ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn sie im Warenverzeichnis der Veranstaltung als Warengruppe benannt sind. Sie dürfen dann unter der Einschränkung, dass sie ausschließlich in verschlossenen Vitrinen gezeigt werden, ausgestellt werden. Ein Verkauf, bzw. die Abgabe an Dritte darf nur in (transparenten) Verpackungen erfolgen, die ohne weitere Hilfsmittel nicht zu öffnen sind.

7.11 Hunde (ausgenommen hiervon sind die aus medizinischer Sicht erforderlichen Blinden- und Assistenzhunde; auf Verlangen ist ein geeigneter medizinischer Nachweis vorzulegen) und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden.

7.12 Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der Messegesellschaft angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und sollen sich zu den jeweiligen Sammelplätzen im Freien begeben.

7.13 Außerhalb der eigenen Standflächen darf Werbung auf dem Gelände der Messe Düsseldorf nur durch die Servicepartner der Messe Düsseldorf erfolgen. Verboten ist das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten usw. sowie das Anbringen von Aufklebern jeglicher Art.

7.14 Die Messe Düsseldorf GmbH behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Hausordnung und/oder gegen sonstige Anweisungen der Messe Düsseldorf GmbH eine Verweisung vom Düsseldorfer Messegelände oder ein Hausverbot auf Zeit oder auf Dauer auszusprechen. Die Verweisung oder das Hausverbot können für das gesamte Düsseldorfer Messegelände oder für Teile dessen ausgesprochen werden.

8. Elektronische Leistungen und virtuelle Räume

8.1 Die Messe Düsseldorf GmbH erbringt nach Maßgabe der Außendarstellung bzw. Bewerbung der einzelnen Veranstaltung gegenüber den Besucherinnen und Besuchern elektronische Leistungen, zusätzlich zu den Leistungen auf dem Messegelände Düsseldorf (im Falle einer hybriden Messe) oder anstelle der Leistungen auf dem Messegelände Düsseldorf (im Falle einer virtuellen Messe).

8.2 Kernbestandteil der Erbringung elektronischer Leistungen ist der Betrieb einer via Internet zugänglichen Plattform durch die Messe Düsseldorf GmbH, inklusive des Bereithaltens von Inhalten auf der Plattform. Über diese Plattform werden je nach Eigenart der Veranstaltung verschiedene Funktionen den Besucherinnen und Besuchern angeboten, wie insbesondere im Regelfall der Zugriff auf bereitgehaltene Inhalte und der Zugriff auf Audio- oder Videoübertragungen, entweder als Live-stream, Download on demand oder interaktives Format mit Beteiligungsmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher. Der Zugriff auf die Plattform wird Besucherinnen und Besuchern nach Maßgabe der Außendarstellung bzw. Bewerbung der einzelnen Veranstaltung ermöglicht, und zwar über eine von der Messe Düsseldorf GmbH verfügbar gemachte Internetseite oder Apps für Smartphones.

8.3 Werden elektronische Leistungen durch die Messe Düsseldorf GmbH geschuldet, so umfassen ihre Leistungspflichten nur die Bereitstellung von Systemressourcen bzw. die Schaffung der Möglichkeit für Besucherinnen und Besucher, diese zu nutzen. Übertragungen von Bild- und/oder Tonsignalen sind am Übergabepunkt zur Netzebene 3 (Hausübergabepunkt, Übergang zum Weitverkehrsnetz) in mittlerer Art und Güte anzubieten, in ausreichender Dimensionierung für die im Rahmen der Planung der einzelnen Veranstaltung vernünftigerweise vorhersehbare Anzahl von Besucherinnen und Besuchern.

8.4 Die Verantwortlichkeit der Messe Düsseldorf GmbH für die Systemressourcen endet jedenfalls am Übergabepunkt zur Netzebene 3 (Hausübergabepunkt, Übergang zum Weitverkehrsnetz). Ein Erfolg wird damit weder im Hinblick auf die Übertragung von Bild- und/oder Tonsignalen noch im Hinblick auf den einzelnen Zugriff auf die Plattform bzw. auf dort bereitgehaltene Inhalte geschuldet. Die von der Messe Düsseldorf GmbH bereitgestellten Systemressourcen haben eine Verfügbarkeit von 95 Prozent der Zeit im Jahresdurchschnitt zu gewährleisten. Datensicherungen (Backups) schuldet die Messe Düsseldorf GmbH nicht.

8.5 Auch in virtuellen Räumen, die als Teil elektronischer Leistungen ermöglicht werden, steht der Messe Düsseldorf GmbH das Hausrecht uneingeschränkt zu. Dies schließt ein, dass die im Namen der Messe Düsseldorf GmbH handelnden Personen jederzeit Zugang zu allen virtuellen Räumen haben, auch soweit diese veranstaltungsspezifisch einer Sondernutzung durch einzelne externe Benutzer zugeführt werden. Die Hausordnung für das Messegelände Düsseldorf gilt sinngemäß, soweit einzelne Bestimmungen nicht kraft Natur der Sache unangewendet bleiben. Das Hausrecht kann in Ausübung billigen Ermessens durch Entfernung der Besucherin oder des Besuchers aus dem virtuellen Raum, ggf. auch durch Abbruch einer Veranstaltung, durchgesetzt werden.

8.6 Die Messe Düsseldorf GmbH ist bei einzelnen Leistungserbringungen frei darin, eine zumutbare Mitwirkung der Besucherinnen oder Besucher zu verlangen und die Leistung davon abhängig zu machen. Im Kontext der Erbringung elektronischer Leistungen, insbesondere soweit dafür auf Nachunternehmer zurückgegriffen wird, ist es zulässig, dass von den Besucherinnen und Besuchern die erfolgreiche Registrierung verlangt wird, auch soweit eine solche unmittelbar gegenüber dem Nachunternehmer erfolgen soll.

9. Ermöglichung von Kommunikation

9.1 Die von der Messe Düsseldorf GmbH durchgeführten Veranstaltungen sind in aller Regel darauf ausgerichtet, dass Besucherinnen und Besucher sowie Aussteller jeweils miteinander bzw. untereinander in einen kommunikativen Austausch treten. Dies gilt für Messen jeder Art. Die Messe Düsseldorf GmbH ist daher gehalten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kommunikation ermöglichen.

9.2 Die Messe Düsseldorf GmbH ist ferner gehalten, darauf hinzuwirken, dass das Zustandekommen von interessenorientierten Kommunikationsbeziehungen für Besucher und für Aussteller gefördert wird. Diese Förderungspflichten stehen unter dem Vorbehalt, dass Besucherinnen und Besucher bzw. Aussteller aktiv an der Erfüllbarkeit mitwirken, indem sie interessenbasierten Hinweisen zur Lenkung von Besucherströmen folgen und Interessen auf Befragung angeben.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung.

10.2 Düsseldorf ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit die Besucherinnen bzw. Besucher juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, Kauffrau oder Kaufmann oder ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland sind, nach Vertragsabschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Die Geltung des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG) wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.

10.3. Die Messe Düsseldorf GmbH nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren teil, § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

10.4 Die deutsche Sprachfassung dieser AGB geht anderen Sprachfassungen im Falle von etwaigen Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen vor.

 


Düsseldorf, April 2026